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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil eines jeden mit MBT abgeschlossenen Vertrages.
Die Fa. MBT vermittelt lediglich Leistungen der Leistungsträger und tritt nicht als Veranstalter einer Reise auf. Die einzelnen Reise- und Operationsleistungen werden von den Veranstaltern bzw. der Klinik in eigener Verantwortung erbracht. Für Schlechtleistungen der Reise- bzw. Operationsleistungen haftet MBT nicht.
MBT haftet ausschließlich für Schäden, die im Zusammenhang mit der von MBT zu erbringenden Vermittlung von Fremdleistungen und der zeitlichen Abstimmung vorsätzlich oder grob fahrlässig von MBT verursacht worden sind. Für Schäden auf Grund einfacher oder mittlerer Fahrlässigkeit haftet MBT nicht.
Vertragsinhalt ist nur das, was MBT schriftlich bestätigt hat.
MBT berechnet für seine Vermittlungsleistungen von Schönheitsoperationen und den damit zusammenhängenden Übernachtungen und Nachuntersuchungsterminen in der Klinik kein Entgelt.
Vermittelt MBT über diese Punkte hinaus Hotel-, Flug- oder sonstige Leistungen, wie z.B. Transport oder Dolmetscherservice, wird für diese Vermittlung ein pauschales Entgelt in Höhe von € 35,-- berechnet.
